Heilpraktikerin beschränkt auf Psychotherapie
Ich bin Psychologische und Systemische Beraterin und habe die Erlaubnis, die Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie auszuüben (Entschuldigung für die gestelzte Beschreibung – der Begriff Heilpraktikerin für Psychotherapie ist zwar gängig, wird aber von Abmahn-Profis zur Zeit gerne genutzt)
Meine Klient*innen empfange ich in großzügigen Praxisräumen in Hamburg-Fuhlsbüttel, ganz in der Nähe des Bahnhofs U1 Fuhlsbüttel, oder in Norderstedt.
In meinen Praxisräumen in Hamburg-Fuhlsbüttel und Norderstedt biete ich an
- Einzelgespräche
- im Einzelfall Paartermine
bei psychischen Störungen, wie z. B.
- depressiver Verstimmung
- Niedergeschlagenheit
- Stimmungsschwankungen
- Belastungs- bzw. Überlastungsstörungen
- Angstzuständen und Panik
- Verhaltensauffälligkeiten
- neurotischen Störungen
Methoden und Ansätze
Ich arbeite mit unterschiedlichen Ansätzen, je nach individueller Situation meiner Klient*innen. Basis ist immer die systemische Grundannahme, dass der Mensch den Lösungsansatz für seine Anliegen bereits in sich trägt und wir gemeinsam den Weg dahin erarbeiten. Je nach Anliegen arbeite ich mit klientenfokussierter Gesprächsführung, mit systemischen Ansätzen z.B. aus der Aufstellungsarbeit oder mit gestaltenden Elementen.
Dadurch erkennen meine Klient*innen oftmals anerzogene oder erworbene und selbst errichtete Hindernisse, die zu den genannten Störungen führen. Sie (er)finden mit mir zusammen neue Wege und Möglichkeiten, ihr Leben wieder mit positiver Kraft und Perspektive erfüllen.
Konditionen und Bezahlung
Die Honorare für Leistungen der Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Zusatzversicherungen, Beihilfen und private Krankenkassen übernehmen oft einen Teil der Kosten. Wenn die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht, stelle ich eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus, die Sie einreichen können, um das Honorar ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.
Die eigene Finanzierung des Honorars hat ebenso einige Vorteile: Sie vermeiden lange Wartezeiten und können ihre Praxis selbst auswählen. Darüber hinaus vermeiden Sie Bürokratie und die Dokumentation klassifizierender Diagnosen bei der Krankenkasse.
Termine und Vereinbarungen
Nach dem positiven Ergebnis eines Kennenlernens schließen wir eine Beratungsvereinbarung, in der die formalen Rahmenbedingungen festgehalten werden. Dabei kann die Anzahl der Sitzungen festgeschrieben werden, so dass der finanzielle Aufwand fixiert ist, oder es wird eine Vereinbarung geschlossen, die gültig bleibt, bis das gewünschte Ziel erreicht ist. (Empfehlung) Die Vereinbarung ist jederzeit schriftlich oder telefonisch kündbar.
Ich arbeite ausschließlich mit Terminvereinbarung. Die vereinbarten Termine sind verbindlich für beide Seiten und können verschoben oder rechtzeitig abgesagt werden. Ich bitte um Verständnis, dass es dafür ein paar Regeln braucht, die wir in dem Beratungsvertrag festlegen.