Heilpraktikerin für Psychotherapie
Ich bin Psychologische und Systemische Beraterin und habe die Erlaubnis, die Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie auszuüben (Heilpraktikerin für Psychotherapie)
Meine Klient*innen empfange ich in großzügigen Praxisräumen in Hamburg-Fuhlsbüttel, ganz in der Nähe des Bahnhofs U1 Fuhlsbüttel.
In meinen Praxisräumen in Hamburg-Fuhlsbüttel biete ich an
- Einzeltherapie
- im Einzelfall Paartherapie
bei psychischen Störungen, wie z. B.
- depressiver Verstimmung
- Niedergeschlagenheit
- Stimmungsschwankungen
- Belastungs- bzw. Überlastungsstörungen
- Angstzuständen und Panik
- Verhaltensauffälligkeiten
- neurotischen Störungen
Methoden und Ansätze
Ich arbeite mit unterschiedlichen Ansätzen, je nach individueller Situation meiner Klient*innen. Basis ist immer die systemische Grundannahme, dass der Mensch den Lösungsansatz für seine Anliegen bereits in sich trägt und wir gemeinsam den Weg dahin erarbeiten. Je nach Anliegen arbeite ich mit klientenfokussierter Gesprächsführung, mit systemischen Ansätzen z.B. aus der Aufstellungsarbeit oder mit gestaltenden Elementen.
Dadurch erkennen meine Klient*innen oftmals anerzogene oder erworbene und selbst errichtete Hindernisse, die zu den genannten Störungen führen. Sie (er)finden mit mir zusammen neue Wege und Möglichkeiten, ihr Leben wieder mit positiver Kraft und Perspektive erfüllen.
Konditionen und Bezahlung
Die Honorare für Leistungen der Heilpraktiker*innen für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Zusatzversicherungen, Beihilfen und private Krankenkassen übernehmen oft einen Teil der Kosten. Wenn die Möglichkeit einer Kostenerstattung besteht, stelle ich eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus, die Sie einreichen können, um das Honorar ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.
Die eigene Finanzierung des Honorars hat ebenso einige Vorteile: Sie vermeiden lange Wartezeiten und können ihre/n Therapeut*in selbst auswählen. Darüber hinaus vermeiden Sie Bürokratie und die Dokumentation klassifizierender Diagnosen bei der Krankenkasse, die sich u.U. beim Abschluss von Versicherungen oder in beruflichen Zusammenhängen nachteilig auswirken können.
Termine und Vereinbarungen
Nach dem positiven Ergebnis eines Kennenlernens schließen wir eine Behandlungsvereinbarung, in der die formalen Rahmenbedingungen festgehalten werden. Dabei kann die Anzahl der Sitzungen festgeschrieben werden, so dass der finanzielle Aufwand fixiert ist, oder es wird eine Vereinbarung geschlossen, die gültig bleibt, bis das Behandlungsziel erreicht ist. (Empfehlung) Die Vereinbarung ist jederzeit schriftlich oder telefonisch kündbar.
Ich arbeite ausschließlich mit Terminvereinbarung. Die vereinbarten Termine sind verbindlich für beide Seiten und können verschoben oder rechtzeitig abgesagt werden. Ich bitte um Verständnis, dass es dafür ein paar Regeln braucht, die wir in dem Behandlungsvertrag festlegen.